Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen

Am 24. August 2022 hat die Bundesregierung die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV mit Inkrafttreten zum 1. September 2022 beschlossen. Sie gilt für 6 Monate bis zum 28. Februar 2023.

Laut §9 EnSikuMaV müssen Energielieferanten ihre Kunden über mögliche Einsparpotentiale informieren.

Ein durchschnittlicher Haushalt hat einen Erdgasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr. Für das Netzgebiet der Saalfelder Energienetze gilt ab 01.10.2022 ein Grundversorgungspreis für Erdgas von 0,1504 €/kWh. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Vorgaben der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 1.200 kWh und einer Einsparung vom 180,48 € in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

Eine Absenkung Ihrer Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Vorgaben der Verordnung bei Ihrem angegebenen Verbrauch zu einer Einsparung von 0,00 führen.

Stadtwerke Saalfeld

Remschützer Straße 42
07318 Saalfeld

Telefon: 03671 590-0 Kundenzentrum: 03671 590-390 E-Mail: info@stadtwerke-saalfeld.de