E-Rechnung   //  für Gewerbekunden

Einholung von Daten zur zukünftigen Übermittlung einer E-Rechnung

Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze) eingeführt. Ab dem 01.01.2027 ist die Stadtwerke Saalfeld GmbH verpflichtet, für B2B -Umsätze eine elektronische Rechnung auszustellen. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung und Zuarbeit.

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